Webentwicklungsfirma in Marokko gründen – gut strukturiert von Anfang an.
Mis à jour le 29. Juli 2026 · Vérifié par l'équipe juridique Charikaty
Bescheinigung der Namensreservierung, Gesellschaftsvertrag, Handelsregister (RC), ICE, fertige Verträge zur Übertragung der Code-Rechte: Wir gründen Ihre Webentwicklungsfirma oder Ihr IT-Unternehmen in Marokko von A bis Z, 100% online.
*Typische Bearbeitungszeit nach Einreichung der Unterlagen, hängt vollständig von den Behörden ab.
Ohne Gesellschaft zu entwickeln stößt schnell an Grenzen.
Der Code ist geschützt
Das Computerprogramm ist eine geistige Schöpfung, die durch das Urheberrecht geschützt ist (Gesetz 2-00, Artikel 3): Ihre Gesellschaft hält die schriftlich übertragenen Rechte daran.
0% Export-MwSt.
Außerhalb Marokkos verwertete oder genutzte Leistungen sind mit Vorsteuerabzug von der MwSt. befreit (CGI (marokkanisches allgemeines Steuergesetzbuch) 2026, Artikel 92-I-1°).
Geschütztes Privatvermögen
Die SARL trennt Ihr Privatvermögen von den Kundenprojekten: Ein Streit über eine Lieferung betrifft nicht Ihr Zuhause.
Firmenkunden
Großkunden und Auftraggeber verlangen Handelsregister (RC), ICE und Steuerbescheinigungen, bevor sie einen Dienstleister listen.
Was das Gesetz für die Webentwicklung vorsieht.
Die Tätigkeit ist frei, doch das Eigentum am Code (Gesetz 2-00), die Export-MwSt. und die .ma-Domainnamen (ANRT [marokk. Telekom-Regulierungsbehörde]) haben ihre genauen Regeln. Dieses Merkblatt wurde von unseren Juristen anhand der offiziellen Texte 2026 geprüft.
Seul ou à plusieurs, le choix est simple.
Un prix fixe, connu avant de commencer.
Tu démarres avec 700 MAD, tu payes le reste quand ta société existe.
Trois jours ouvrables entre le dépôt et ta société.
Kennenlernen
30 Minuten mit Ihrem Juristen, um Ihr Projekt einzugrenzen und das passende Paket zu wählen.
Tag 1Bescheinigung der Namensreservierung (certificat négatif)
Wir reservieren den Namen Ihrer Gesellschaft beim OMPIC (marokk. Amt für gewerbliches Eigentum und Handelsregister).
Tag 1–2Gesellschaftsvertrag online unterzeichnet
Erstellt von Ihrem Juristen, unterzeichnet mit beglaubigter elektronischer Signatur.
Tag 2Anmeldung RC + ICE
Einreichung der vollständigen Akte: Eintragung und Steuerkennungen.
Tag 3Start
Willkommenspaket und Gesellschaftsdokumente werden online geliefert. Sie können Ihre ersten Kunden gewinnen.
+3 Werktage**Typische Bearbeitungszeit nach Einreichung der Unterlagen, hängt vollständig von den Behörden ab.
Alles, was uns zur Webentwicklung gefragt wird.
Wem gehört der Code, den ich für einen Kunden entwickle?
Standardmäßig ist der Urheber der erste Inhaber der Persönlichkeits- und Verwertungsrechte (Gesetz 2-00, Artikel 31). Die Verwertungsrechte sind übertragbar, jedoch nur schriftlich: Der Vertrag kann die Übertragung nach Rechten, Zwecken, Dauer, Gebiet und Nutzungsart begrenzen (Artikel 39 bis 42). Ohne schriftliche Klausel besitzt Ihr Kunde nicht die Rechte, die er zu haben glaubt. Unsere Vertragsvorlagen regeln das.
Kann ich meine Software in Marokko patentieren?
Nein: Computerprogramme als solche sind von der Patentierbarkeit ausgeschlossen (Gesetz 17-97, Artikel 23 bis 25, zitiert vom OMPIC (marokk. Amt für gewerbliches Eigentum und Handelsregister)). Der Schutz erfolgt über das Urheberrecht des Gesetzes 2-00, das Geschäftsgeheimnis und gut formulierte Verträge. Die Markenanmeldung beim OMPIC schützt hingegen Ihren Namen und Ihre Marke.
Sind meine Leistungen für ausländische Kunden von der MwSt. befreit?
Ja, wenn die Dienstleistung außerhalb des marokkanischen Hoheitsgebiets erbracht oder genutzt wird: Befreiung mit Vorsteuerabzugsrecht (CGI 2026, Artikel 92-I-1°), belegt durch die Rechnung auf den Namen des ausländischen Kunden und die Zahlungsbelege in Fremdwährung. Achtung: Es gibt 2026 keine spezifische Körperschaftsteuerbefreiung für exportierte IT-Dienstleistungen, es gilt die Körperschaftsteuer nach allgemeinem Recht.
Wie sichere ich die .ma-Domain meiner Agentur oder meiner Kunden ab?
Die Registrierung erfolgt über einen bei der ANRT (marokk. Telekom-Regulierungsbehörde) gemeldeten Anbieter, nach dem Prinzip Wer zuerst kommt, mahlt zuerst (Entscheidung ANRT/DG/02/2024). Der Inhaber muss über eine administrative Kontaktperson in Marokko verfügen, die Registrierung gilt für bis zu 5 Jahre, und der Weiterverkauf von Domainnamen ist strikt untersagt. Konflikte mit geschützten Marken werden über ein alternatives Streitbeilegungsverfahren oder die Gerichte geklärt.
Als Freiberufler oder mit einer Gesellschaft entwickeln?
Der auto-entrepreneur (marokkanischer Kleinunternehmer-Status) funktioniert solo innerhalb der Obergrenzen der Regelung, doch eine Gesellschaft wird schnell notwendig: Listung bei Großkunden, Einstellungen, Export-MwSt. mit Vorsteuerabzug und die saubere Übertragung der Rechte am Code. Die SARL AU wird innerhalb von 3 Werktagen nach Einreichung* gegründet und wächst mit Ihnen.
