Der Wachdienst in Marokko erfordert eine zugelassene Sicherheitsfirma.
Mis à jour le 29. Juli 2026 · Vérifié par l'équipe juridique Charikaty
Handelsgesellschaft, Wali-Akte, Berufshaftpflichtversicherung: Wir gründen Ihre Sicherheitsfirma in Marokko gemäß dem Gesetz 27-06, 100% online.
*Typische Bearbeitungszeit nach Einreichung der Unterlagen, hängt vollständig von den Behörden ab.
Privater Sicherheitsdienst ohne Genehmigung ist eine Straftat.
Eine regulierte Tätigkeit
Überwachung, Bewachung von Räumlichkeiten, Personenschutz und Geldtransport unterliegen dem Gesetz 27-06 (Art. 1): Genehmigung erforderlich.
Handelsgesellschaft erforderlich
Die juristische Person muss eine Handelsgesellschaft mit Sitz in Marokko sein, geleitet von einer befugten natürlichen Person (Art. 3).
Berufshaftpflichtversicherung
Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung ist eine gesetzliche Voraussetzung der Tätigkeit (Gesetz 27-06, Art. 3).
Streng reguliertes Personal
Vorherige Meldung der Angestellten, geforderte Eignung und verpflichtender Berufsausweis (Art. 5 und 15).
Was das Gesetz von einem Bewachungsunternehmen erwartet.
Der private Sicherheitsdienst ist durch das Gesetz 27-06 geregelt: Überwachung, Bewachung und Geldtransport sind nur ordnungsgemäß befugten Personen gestattet. Dieses Merkblatt wurde von unserem Rechtsteam anhand der offiziellen Texte 2026 geprüft.
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Kennenlernen
30 Minuten mit Ihrem Rechtsberater, um Ihr Projekt zu definieren und das passende Paket zu wählen.
Tag 1Bescheinigung der Namensreservierung (certificat négatif)
Wir reservieren den Namen Ihrer Gesellschaft beim OMPIC (marokk. Amt für gewerbliches Eigentum und Handelsregister).
Tag 1–2Gesellschaftsvertrag online unterzeichnet
Erstellt von Ihrem Rechtsberater, unterzeichnet mit beglaubigter elektronischer Signatur.
Tag 2Anmeldung RC + ICE
Vollständige Akte eingereicht: Eintragung und Steuerkennungen.
Tag 3Start
Willkommenspaket und Gesellschaftsdokumente werden online geliefert. Sie können Ihre Akte beim Wali einreichen.
+3 Werktage**Typische Bearbeitungszeit nach Einreichung der Unterlagen, hängt vollständig von den Behörden ab.
Alles, was uns zum Wachdienst gefragt wird.
Kann ich eine Sicherheitsgesellschaft ohne Genehmigung gründen?
Nein. Das Gesetz 27-06 (Artikel 1) behält Überwachung, Bewachung, Personenschutz und Werttransport ordnungsgemäß befugten Personen vor. Die Ausübung ohne Genehmigung wird mit einer Geldstrafe von 5 000 bis 40 000 DH und 2 Monaten bis 1 Jahr Freiheitsstrafe geahndet (Artikel 22), mit möglicher Schließung (Artikel 29).
Wie erhält man die Genehmigung?
Sie wird vom Wali der Region ausgestellt, in der sich Ihr Sitz befindet (Dekret 2-09-97, Artikel 1). Die Akte umfasst: Gesellschaftsvertrag, Ernennungsprotokoll, Liste der Gründer, Geschäftsführer und Angestellten, Kapitalverteilung, Mietvertrag oder Eigentumstitel, Formulare 9 und 14 des Handelsregisters (RC) sowie eine Berufshaftpflichtversicherung (Artikel 3). Charikaty gründet die Gesellschaft und stellt die Akte zusammen.
Welche Rechtsform ist erforderlich?
Eine Handelsgesellschaft mit Sitz in Marokko, geleitet oder geführt von einer selbst dazu befugten natürlichen Person, die nur Personal beschäftigt, das die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, mit abgeschlossener Berufshaftpflichtversicherung (Gesetz 27-06, Artikel 3). Die SARL oder SARL AU erfüllt diese Anforderungen. In den konsultierten Texten wurde kein gesetzliches Mindestkapital gefunden.
Welche Pflichten für mein Sicherheitspersonal?
Vorherige Meldung der Angestellten bei der zuständigen Behörde, Verbot der Beschäftigung von Personen, die wegen unvereinbarer Straftaten verurteilt wurden, berufliche Eignung und Berufsausweis (Gesetz 27-06, Artikel 5 und 15). Ein besonderes Personalregister ist am Sitz und in jeder Niederlassung zu führen (Artikel 11 des Gesetzes, Artikel 9 des Dekrets).
Welche Risiken bestehen bei Verstößen im Zusammenhang mit dem Personal?
Verstöße gegen die Beschäftigungsregeln von Artikel 5 werden mit einer Geldstrafe von 5 000 bis 40 000 DH und 1 bis 3 Jahren Freiheitsstrafe geahndet (Gesetz 27-06, Artikel 24). Auch die Schließung des Betriebs kann angeordnet werden (Artikel 29). Die Rekrutierung muss bereits ab der ersten Sicherheitskraft wasserdicht sein.
