Alle Urkunden erstellt
Auflösungsprotokoll, Bestellung des Liquidators, Schlussbilanz und Schlussprotokoll: Jedes Dokument wird von Ihrem Juristen vorbereitet.
Auflösung, Liquidation, Löschung aus dem Handelsregister: Ein persönlicher Jurist steuert das gesamte Verfahren, von den Versammlungsprotokollen bis zur endgültigen Löschung. Ganz ohne Behördengänge zur Gerichtskanzlei.
Jeder Schritt verfolgt, bis zur Löschung.
Sie verfolgen den Fortschritt in Echtzeit in Ihrem Bereich, ohne jemanden nachfassen zu müssen.
Das Gesetz schreibt zwei Versammlungen und zwei Veröffentlichungen vor. Wir erklären sie Ihnen ein für alle Mal und übernehmen sie dann.
Sie beschließen, die Tätigkeit einzustellen.
Eine Gesellschafterversammlung beschließt die Auflösung und bestellt einen Liquidator. Wir erstellen das Protokoll, registrieren es und veröffentlichen die gesetzliche Bekanntmachung.
Wir schließen ab und löschen.
Der Liquidator erstellt die Schlussbilanz, eine zweite Gesellschafterversammlung genehmigt sie, dann löschen wir die Gesellschaft aus dem Handelsregister (RC). Sie hört damit auf zu existieren.
Auflösungsprotokoll, Bestellung des Liquidators, Schlussbilanz und Schlussprotokoll: Jedes Dokument wird von Ihrem Juristen vorbereitet.
Die Veröffentlichungen im Journal d'Annonces Légales (JAL) und im Amtsblatt, die in beiden Schritten vorgeschrieben sind, sind inklusive.
Registrierung der Urkunden und Einreichungen beim Handelsgericht, durchgehend erledigt, ohne Anreise.
Die Löschung aus dem RC wird bis zur offiziellen Bescheinigung geführt: der Nachweis, dass Ihre Gesellschaft nicht mehr existiert.
Wir begleiten Sie bei der Erklärung zur Einstellung der Tätigkeit und der Begleichung der Steuern, damit der Abschluss ohne böse Überraschung gelingt.
Ein einziger Ansprechpartner vom ersten Protokoll bis zur Löschung, erreichbar über WhatsApp und Ihren Kundenbereich.
Ein Jurist prüft die Lage Ihrer Gesellschaft, etwaige Schulden und den richtigen Weg zur Schließung.
Protokoll erstellt, elektronisch unterzeichnet, registriert und veröffentlicht. Die erste gesetzliche Bekanntmachung geht sofort raus.
Liquidationsbilanz erstellt, zweite Gesellschafterversammlung genehmigt, zweite Bekanntmachung veröffentlicht. Die Liquidation ist abgeschlossen.
Wir reichen bei der Gerichtskanzlei ein und erwirken die Löschung. Sie erhalten die Bescheinigung: Der Vorgang ist endgültig abgeschlossen.
Auflösung + Liquidation + Löschung
5 900 MAD
inkl. MwSt. · Honorare + amtliche Gebühren inklusive
Gesellschaft mit Schulden, Streitigkeiten oder mehreren uneinigen Gesellschaftern? Sprechen Sie mit einem Juristen: Wir stecken Ihren Fall ab, bevor Sie sich zu etwas verpflichten.
Auflösung, Liquidation und Löschung, durchgehend betreut von einem persönlichen Juristen. Sie unterschreiben online, wir kümmern uns um die Gerichtskanzlei.