Personalvermittlung in Marokko gründen – zugelassen und kapitalisiert.
Mis à jour le 29. Juli 2026 · Vérifié par l'équipe juridique Charikaty
Kapital von 100 000 DH, Genehmigung des Arbeitsministeriums, Hinterlegung bei der CDG (staatliche Depositen- und Verwaltungskasse): Wir strukturieren Ihre Agentur gemäß dem Arbeitsgesetzbuch, 100% online.
*Typische Bearbeitungszeit nach Einreichung der Unterlagen, hängt vollständig von den Behörden ab.
Für Dritte zu rekrutieren ohne Genehmigung ist untersagt.
Genehmigung erforderlich
Private Personalvermittlungsagenturen dürfen erst nach Genehmigung durch die für Arbeit zuständige Behörde vermitteln (Arbeitsgesetzbuch, Art. 477).
Gesetzliches Mindestkapital
Das Arbeitsgesetzbuch verlangt ein Stammkapital von mindestens 100 000 DH (Art. 481).
Kaution bei der CDG
Eine Kaution in Höhe des 50-Fachen des jährlichen gesetzlichen Mindestlohns muss bei der CDG (staatliche Depositen- und Verwaltungskasse) hinterlegt werden (Art. 482).
Kostenlos für Bewerber
Arbeitsuchenden direkt oder indirekt Gebühren in Rechnung zu stellen, ist untersagt (Art. 480).
Was das Gesetz von einer Personalvermittlung erwartet.
Die Personalvermittlung ist durch das Arbeitsgesetzbuch (Gesetz 65-99, Artikel 477 bis 489) geregelt: Genehmigung, Mindestkapital und Kaution sind gesetzlich festgelegt. Datenblatt von unserem Rechtsteam anhand der offiziellen Texte 2026 geprüft.
Seul ou à plusieurs, le choix est simple.
Un prix fixe, connu avant de commencer.
Tu démarres avec 700 MAD, tu payes le reste quand ta société existe.
Trois jours ouvrables entre le dépôt et ta société.
Kennenlernen
30 Minuten mit Ihrem Rechtsberater, um Ihr Projekt zu definieren und das passende Paket zu wählen.
Tag 1Bescheinigung der Namensreservierung (certificat négatif)
Wir reservieren den Namen Ihrer Gesellschaft beim OMPIC (marokk. Amt für gewerbliches Eigentum und Handelsregister).
Tag 1–2Gesellschaftsvertrag online unterzeichnet
Erstellt von Ihrem Rechtsberater, unterzeichnet mit beglaubigter elektronischer Signatur.
Tag 2Anmeldung RC + ICE
Vollständige Akte eingereicht: Eintragung und Steuerkennungen.
Tag 3Start
Willkommenspaket und Gesellschaftsdokumente werden online geliefert. Sie können Ihren Genehmigungsantrag einreichen.
+3 Werktage**Typische Bearbeitungszeit nach Einreichung der Unterlagen, hängt vollständig von den Behörden ab.
Alles, was man uns über Personalvermittlung fragt.
Darf ich meine Personalvermittlung ohne Genehmigung starten?
Nein. Artikel 477 des Arbeitsgesetzbuchs behält die Arbeitsvermittlung (Personalvermittlung, Unterstützung bei der Arbeitssuche, Zeitarbeit) den von der für Arbeit zuständigen Regierungsbehörde zugelassenen Agenturen vor. Die Zulassung kann durch begründeten Beschluss entzogen werden (Artikel 487).
Welches Kapital und welche Garantien sind erforderlich?
Ein Stammkapital von mindestens 100 000 DH (Artikel 481) sowie eine bei der CDG (staatliche Depositen- und Verwaltungskasse) hinterlegte Kaution in Höhe des 50-Fachen des jährlichen gesetzlichen Mindestlohns (Artikel 482). Der genaue Betrag für 2026 hängt vom geltenden gesetzlichen Mindestlohn ab, der ohne ein veröffentlichtes offizielles Dekret nicht beziffert werden kann. Die Akte umfasst Handelsregister (RC), Gesellschaftsvertrag, Kapital, Bankkonto und die Eintragung bei der CNSS (marokkanische Sozialversicherung) (Artikel 483).
Kann ich den Bewerbern Gebühren in Rechnung stellen?
Nein. Artikel 480 verbietet es, Arbeitsuchenden direkt oder indirekt Gebühren in Rechnung zu stellen. Ihr Geschäftsmodell beruht ausschließlich auf den den Arbeitgebern in Rechnung gestellten Honoraren.
Darf die Personalvermittlung auch Zeitarbeit anbieten?
Ja, das fällt in den Anwendungsbereich von Artikel 477: Angestellte einzustellen, um sie vorübergehend einem Nutzer zur Verfügung zu stellen, der ihre Aufgaben festlegt und deren Ausführung überwacht. Die Pflichten zu Genehmigung, Kapital und Kaution gelten in gleicher Weise.
Wie sieht es mit der Vermittlung von Kandidaten ins Ausland aus?
Auslandsvermittlungsverträge unterliegen einem vorherigen Visum (Artikel 489). Im Falle von Zahlungsunfähigkeit oder Entzug der Zulassung kann die Kaution bei der CDG (staatliche Depositen- und Verwaltungskasse) zur Zahlung der Angestellten oder der CNSS (marokkanische Sozialversicherung) dienen (Artikel 488). Ihr Charikaty-Rechtsberater strukturiert jeden Zahlungsfluss vor dem Start.
