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Fintech-Unternehmen in Marokko gründen – auf zugelassenen Grundlagen.

Mis à jour le 29. Juli 2026 · Vérifié par l'équipe juridique Charikaty

Bescheinigung der Namensreservierung, Gesellschaftsvertrag, RC, ICE, Fahrplan für die Zulassung: Wir gründen Ihr Fintech-Unternehmen in Marokko und definieren das anwendbare Regime, 100% online.

ab4 550MAD inkl. MwSt. · Essential-Paket
100% onlineGesellschaft gegründet – 3 Werktage nach Einreichung*Persönlicher Jurist

*Typische Bearbeitungszeit nach Einreichung der Unterlagen, hängt vollständig von den Behörden ab.

GründungsunterlagenEinreichung + 2 Tage
EN COURS
PayMaroc SARL
Bescheinigung der Namensreservierung (certificat négatif)
Erhalten
Gesellschaftsvertrag unterzeichnet
Online unterzeichnet
RC + ICE
In Bearbeitung
Online-Willkommenspaket
Demnächst
Warum eine Gesellschaft

Fintech ohne Zulassung kommt abrupt zum Stillstand.

Die Gesellschaft zuerst

Die Zulassung als Zahlungsinstitut setzt eine bereits gegründete SA oder SARL voraus (Gesetz 103-12, Artikel 35): Die Gründung geht der BAM-Akte voraus.

Getrennte Regelungen

Zahlungsverkehr (Gesetz 103-12), Crowdfunding (Gesetz 15-18) und Krypto-Assets unterliegen drei unterschiedlichen Rahmenwerken: Wir ordnen Ihr Modell zuallererst richtig ein.

§

Geschützte Kunden

Zahlungsdienste ohne Zulassung anzubieten ist untersagt (Artikel 18): Ihr regulatorischer Rahmen ist Ihr wichtigstes Vertrauensgut.

%

Bekannte Fristen

Zahlungslizenz, mitgeteilt innerhalb von höchstens 4 Monaten (Artikel 34); Crowdfunding-Prüfung innerhalb von 45 vollen Tagen (Gesetz 15-18, Artikel 11-12).

Vorschriften

Was das Gesetz für Fintechs vorsieht.

Drei zu unterscheidende Ebenen: das Zahlungsinstitut (Gesetz 103-12, Zulassung durch die Bank Al-Maghrib [marokkanische Zentralbank]), das Crowdfunding (Gesetz 15-18, BAM oder AMMC) und Krypto-Assets, für die weiterhin kein Gesetz verabschiedet wurde. Dieses Merkblatt wurde von unseren Juristen anhand der offiziellen Texte 2026 geprüft.

Hinweis. Dieser Inhalt dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine rechtliche, steuerliche oder buchhalterische Beratung dar. Trotz sorgfältiger Erstellung kann er Fehler, Auslassungen oder inzwischen veraltete Informationen enthalten, da sich die Vorschriften regelmäßig ändern. Charikaty übernimmt keine Haftung für getroffene Entscheidungen oder Folgen, die sich aus seiner Nutzung ergeben. Wenden Sie sich vor jedem Schritt an eine Rechtsfachkraft oder die zuständige Behörde.
Zahlungsinstitut
Zulassung durch die Bank Al-Maghrib (marokkanische Zentralbank) obligatorisch
Gesetz 103-12: Zahlungsdienste, definiert in Artikel 16 (Überweisungen, Zahlungskonten, Karten, Geldtransfers), gewerbsmäßige Ausübung ohne Zulassung untersagt (Artikel 18), erteilt vom Wali der BAM (marokkanische Zentralbank) nach Stellungnahme des Ausschusses der Kreditinstitute (Artikel 34).
Confirmé
Rechtsform
SA oder SARL für das Zahlungsinstitut
Gesetz 103-12, Artikel 35. Zulassungsentscheidung oder begründete Ablehnung, mitgeteilt innerhalb von höchstens 4 Monaten, Zulassung veröffentlicht im Amtsblatt (Artikel 34).
Confirmé
Mindestkapital für Zahlungsdienste
Festgelegt durch Rundschreiben des Wali der BAM
Der genaue Betrag für Zahlungsinstitute wird durch ein Rundschreiben festgelegt, das nach Stellungnahme des Ausschusses der Kreditinstitute ergeht: mit der BAM zum Zeitpunkt der Antragstellung zu bestätigen.
Richtwert
Crowdfunding
Gesetz 15-18: SA oder SARL, 300 000 DH eingezahltes Kapital
Sitz in Marokko, Zulassung der BAM (marokkanische Zentralbank) für Crowdfunding-Gesellschaften für Kredit oder Spende, der AMMC (marokk. Kapitalmarktaufsicht) für die Investition (Artikel 7-8). Bearbeitung innerhalb von 45 vollen Tagen (Artikel 11-12).
Confirmé
Krypto-Assets
Virtuelle Währungen nicht zugelassen
Warnhinweise des Office des Changes (marokk. Devisenbehörde): Transaktionen verstoßen gegen die Devisenvorschriften (Mitteilung von 2017, weiterhin online abrufbar). Kein verabschiedetes Krypto-Gesetz für 2026 bestätigt.
Confirmé
Sanktionen
Crowdfunding ohne Zulassung: bis zu 3 Jahre Haft
Gesetz 15-18, Artikel 66: 6 Monate bis 3 Jahre Freiheitsstrafe und 100 000 bis 1 000 000 DH Geldstrafe, oder eine der beiden Strafen, für die gewohnheitsmäßige Ausübung ohne Zulassung.
Confirmé
Statut recommandé

Seul ou à plusieurs, le choix est simple.

Recommandé
SARL AU
Tu lances ton activité seul
Un seul associé, zéro compromis
Responsabilité limitée au capital
Capital libre, dès 1 000 MAD
Passe en SARL si un associé arrive
VS
SARL
Vous êtes 2 associés ou plus
De 2 à 50 associés
Parts réparties librement dans les statuts
Même protection du patrimoine
Gérance simple ou partagée
Tarifs

Un prix fixe, connu avant de commencer.

Tu démarres avec 700 MAD, tu payes le reste quand ta société existe.

Pack Essentiel
4 550MAD
TTC, tout compris
Certificat négatif + statuts
RC, ICE, taxe professionnelle
Frais officiels inclus
Juriste dédié
Choisir Essentiel
Recommandé
Pack Pro
5 550MAD
TTC, tout compris
Tout le Pack Essentiel
1 an de domiciliation inclus
Accompagnement CNDP
Juriste prioritaire
Choisir Pro →
Pack Business
9 250MAD
TTC, tout compris
Tout le Pack Pro
3 mois de comptabilité offerts
Dépôt de marque OMPIC
Conseiller fiscal 1h
Choisir Business
Vom ersten Anruf bis zum Start

Trois jours ouvrables entre le dépôt et ta société.

01

Kennenlernen

30 Minuten mit Ihrem Juristen, um Ihr Projekt einzugrenzen und das passende Paket zu wählen.

Tag 1
02

Bescheinigung der Namensreservierung (certificat négatif)

Wir reservieren den Namen Ihrer Gesellschaft beim OMPIC (marokk. Amt für gewerbliches Eigentum und Handelsregister).

Tag 1–2
03

Gesellschaftsvertrag online unterzeichnet

Erstellt von Ihrem Juristen, unterzeichnet mit beglaubigter elektronischer Signatur.

Tag 2
04

Anmeldung RC + ICE

Einreichung der vollständigen Akte: Eintragung und Steuerkennungen.

Tag 3
05

Start

Willkommenspaket und Gesellschaftsdokumente werden online geliefert. Sie können Ihren Zulassungsantrag einreichen.

+3 Werktage*

*Typische Bearbeitungszeit nach Einreichung der Unterlagen, hängt vollständig von den Behörden ab.

Häufig gestellte Fragen

Alles, was man uns über Fintech fragt.

Wo fange ich an, um mein Fintech in Marokko zu starten?

Indem Sie Ihr Modell einordnen. Wenn Sie Zahlungsdienste erbringen (Überweisungen, Zahlungskonten, Karten, Geldtransfers: Gesetz 103-12, Artikel 16), benötigen Sie die Zulassung der Bank Al-Maghrib (marokkanische Zentralbank). Wenn Sie eine Crowdfunding-Plattform betreiben, gilt Gesetz 15-18. Wenn Sie lediglich Software für zugelassene Institutionen entwickeln, kann das allgemeine Recht ausreichen. Diese anfängliche Einordnung bestimmt Ihr gesamtes Budget und Ihren Zeitplan.

Wie erhalte ich die Zulassung als Zahlungsinstitut?

Der Antrag geht an den Wali (Gouverneur) von Bank Al-Maghrib (marokkanische Zentralbank), der nach Stellungnahme des Ausschusses der Kreditinstitute entscheidet; die Zulassung oder die begründete Ablehnung wird innerhalb von höchstens 4 Monaten ab vollständiger Aktenlage mitgeteilt und im Amtsblatt veröffentlicht (Gesetz 103-12, Artikel 34). Die Gesellschaft muss eine SA oder eine SARL sein (Artikel 35). Das genaue Mindestkapital wird durch ein Rundschreiben der BAM festgelegt: Wir bestätigen es zum Zeitpunkt der Antragstellung.

Ist Crowdfunding wirklich reguliert?

Ja, gemäß Gesetz 15-18: Die Crowdfunding-Gesellschaft muss eine SA oder eine SARL mit einem vollständig eingezahlten Mindestkapital von 300 000 DH und Sitz in Marokko sein (Artikel 7). Die Zulassung obliegt der BAM (marokkanische Zentralbank) für Kredit und Spende, der AMMC (marokk. Kapitalmarktaufsicht) für die Investition (Artikel 8), mit einer Bearbeitungsfrist von 45 vollen Tagen. Ohne Zulassung: 6 Monate bis 3 Jahre Haft und bis zu 1 000 000 DH Geldstrafe (Artikel 66).

Darf ich ein Krypto-Produkt in Marokko lancieren?

Virtuelle Währungen bleiben unzulässig: Das Office des Changes (marokk. Devisenbehörde) stuft Transaktionen in virtuellen Währungen als Verstoß gegen die Devisenvorschriften ein, und trotz der Aufsichtsarbeit der AMMC (marokk. Kapitalmarktaufsicht) ist 2026 kein verabschiedetes Krypto-Gesetz bestätigt. Ein Geschäftsmodell darauf aufzubauen, hieße, auf verbotenem Terrain zu bauen: Wir helfen Ihnen, den konformen Ansatz zu finden.

Kann mein Fintech vor der Zulassung starten?

Nicht bei regulierten Tätigkeiten: Die gewohnheitsmäßige Erbringung von Zahlungsdiensten ohne Zulassung ist untersagt (Gesetz 103-12, Artikel 18), ebenso wie der Betrieb einer Crowdfunding-Plattform ohne Zulassung (Gesetz 15-18). Die Gründung der Gesellschaft, die Produktentwicklung und die Vorbereitung des Zulassungsantrags lassen sich hingegen parallel angehen: genau in dieser Phase begleitet Charikaty Sie.

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