Fintech-Unternehmen in Marokko gründen – auf zugelassenen Grundlagen.
Mis à jour le 29. Juli 2026 · Vérifié par l'équipe juridique Charikaty
Bescheinigung der Namensreservierung, Gesellschaftsvertrag, RC, ICE, Fahrplan für die Zulassung: Wir gründen Ihr Fintech-Unternehmen in Marokko und definieren das anwendbare Regime, 100% online.
*Typische Bearbeitungszeit nach Einreichung der Unterlagen, hängt vollständig von den Behörden ab.
Fintech ohne Zulassung kommt abrupt zum Stillstand.
Die Gesellschaft zuerst
Die Zulassung als Zahlungsinstitut setzt eine bereits gegründete SA oder SARL voraus (Gesetz 103-12, Artikel 35): Die Gründung geht der BAM-Akte voraus.
Getrennte Regelungen
Zahlungsverkehr (Gesetz 103-12), Crowdfunding (Gesetz 15-18) und Krypto-Assets unterliegen drei unterschiedlichen Rahmenwerken: Wir ordnen Ihr Modell zuallererst richtig ein.
Geschützte Kunden
Zahlungsdienste ohne Zulassung anzubieten ist untersagt (Artikel 18): Ihr regulatorischer Rahmen ist Ihr wichtigstes Vertrauensgut.
Bekannte Fristen
Zahlungslizenz, mitgeteilt innerhalb von höchstens 4 Monaten (Artikel 34); Crowdfunding-Prüfung innerhalb von 45 vollen Tagen (Gesetz 15-18, Artikel 11-12).
Was das Gesetz für Fintechs vorsieht.
Drei zu unterscheidende Ebenen: das Zahlungsinstitut (Gesetz 103-12, Zulassung durch die Bank Al-Maghrib [marokkanische Zentralbank]), das Crowdfunding (Gesetz 15-18, BAM oder AMMC) und Krypto-Assets, für die weiterhin kein Gesetz verabschiedet wurde. Dieses Merkblatt wurde von unseren Juristen anhand der offiziellen Texte 2026 geprüft.
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Kennenlernen
30 Minuten mit Ihrem Juristen, um Ihr Projekt einzugrenzen und das passende Paket zu wählen.
Tag 1Bescheinigung der Namensreservierung (certificat négatif)
Wir reservieren den Namen Ihrer Gesellschaft beim OMPIC (marokk. Amt für gewerbliches Eigentum und Handelsregister).
Tag 1–2Gesellschaftsvertrag online unterzeichnet
Erstellt von Ihrem Juristen, unterzeichnet mit beglaubigter elektronischer Signatur.
Tag 2Anmeldung RC + ICE
Einreichung der vollständigen Akte: Eintragung und Steuerkennungen.
Tag 3Start
Willkommenspaket und Gesellschaftsdokumente werden online geliefert. Sie können Ihren Zulassungsantrag einreichen.
+3 Werktage**Typische Bearbeitungszeit nach Einreichung der Unterlagen, hängt vollständig von den Behörden ab.
Alles, was man uns über Fintech fragt.
Wo fange ich an, um mein Fintech in Marokko zu starten?
Indem Sie Ihr Modell einordnen. Wenn Sie Zahlungsdienste erbringen (Überweisungen, Zahlungskonten, Karten, Geldtransfers: Gesetz 103-12, Artikel 16), benötigen Sie die Zulassung der Bank Al-Maghrib (marokkanische Zentralbank). Wenn Sie eine Crowdfunding-Plattform betreiben, gilt Gesetz 15-18. Wenn Sie lediglich Software für zugelassene Institutionen entwickeln, kann das allgemeine Recht ausreichen. Diese anfängliche Einordnung bestimmt Ihr gesamtes Budget und Ihren Zeitplan.
Wie erhalte ich die Zulassung als Zahlungsinstitut?
Der Antrag geht an den Wali (Gouverneur) von Bank Al-Maghrib (marokkanische Zentralbank), der nach Stellungnahme des Ausschusses der Kreditinstitute entscheidet; die Zulassung oder die begründete Ablehnung wird innerhalb von höchstens 4 Monaten ab vollständiger Aktenlage mitgeteilt und im Amtsblatt veröffentlicht (Gesetz 103-12, Artikel 34). Die Gesellschaft muss eine SA oder eine SARL sein (Artikel 35). Das genaue Mindestkapital wird durch ein Rundschreiben der BAM festgelegt: Wir bestätigen es zum Zeitpunkt der Antragstellung.
Ist Crowdfunding wirklich reguliert?
Ja, gemäß Gesetz 15-18: Die Crowdfunding-Gesellschaft muss eine SA oder eine SARL mit einem vollständig eingezahlten Mindestkapital von 300 000 DH und Sitz in Marokko sein (Artikel 7). Die Zulassung obliegt der BAM (marokkanische Zentralbank) für Kredit und Spende, der AMMC (marokk. Kapitalmarktaufsicht) für die Investition (Artikel 8), mit einer Bearbeitungsfrist von 45 vollen Tagen. Ohne Zulassung: 6 Monate bis 3 Jahre Haft und bis zu 1 000 000 DH Geldstrafe (Artikel 66).
Darf ich ein Krypto-Produkt in Marokko lancieren?
Virtuelle Währungen bleiben unzulässig: Das Office des Changes (marokk. Devisenbehörde) stuft Transaktionen in virtuellen Währungen als Verstoß gegen die Devisenvorschriften ein, und trotz der Aufsichtsarbeit der AMMC (marokk. Kapitalmarktaufsicht) ist 2026 kein verabschiedetes Krypto-Gesetz bestätigt. Ein Geschäftsmodell darauf aufzubauen, hieße, auf verbotenem Terrain zu bauen: Wir helfen Ihnen, den konformen Ansatz zu finden.
Kann mein Fintech vor der Zulassung starten?
Nicht bei regulierten Tätigkeiten: Die gewohnheitsmäßige Erbringung von Zahlungsdiensten ohne Zulassung ist untersagt (Gesetz 103-12, Artikel 18), ebenso wie der Betrieb einer Crowdfunding-Plattform ohne Zulassung (Gesetz 15-18). Die Gründung der Gesellschaft, die Produktentwicklung und die Vorbereitung des Zulassungsantrags lassen sich hingegen parallel angehen: genau in dieser Phase begleitet Charikaty Sie.
