Bauträgerfirma in Marokko gründen – bereit für den Kauf vom Reißbrett (VEFA).
Mis à jour le 29. Juli 2026 · Vérifié par l'équipe juridique Charikaty
Bescheinigung der Namensreservierung, Gesellschaftsvertrag, Handelsregister (RC), ICE, beherrschte VEFA-Regelung: Wir gründen Ihre Immobilienentwicklungsgesellschaft in Marokko von A bis Z, 100% online.
*Typische Bearbeitungszeit nach Einreichung der Unterlagen, hängt vollständig von den Behörden ab.
Ohne feste Struktur zu vermarkten kommt teuer zu stehen.
Gesicherte VEFA
Der Verkauf im zukünftigen Fertigstellungszustand unterliegt einem zwingenden Regime (DOC (marokk. Obligationen- und Vertragsgesetz), Artikel 618-1 bis 618-20): Ein Verstoß wird mit Nichtigkeit geahndet (Artikel 618-2).
Erst die Genehmigung
Der Kauf vom Reißbrett (VEFA) darf erst nach der Baugenehmigung vertraglich vereinbart werden (Artikel 618-5); jede Reservierung vor der Genehmigung ist nichtig (Artikel 618-3 ter).
Regulierte Zahlungen
Die Zahlungen sind je nach Baufortschritt gedeckelt (Artikel 618-6), und jede Zahlung vor Vertragsunterzeichnung ist nichtig (Artikel 618-8).
MwSt. im Griff
Die Bemessungsgrundlage des Bauträgers ist der Verkaufspreis abzüglich des aktualisierten Grundstückspreises (CGI 2026, Artikel 96-4°).
Was das Gesetz von einem Immobilienentwickler erwartet.
Die Immobilienentwicklung wird steuerlich durch den CGI (marokkanisches allgemeines Steuergesetzbuch) erfasst, und der Verkauf auf Plan wird durch das VEFA-Regime (Kauf vom Reißbrett) des DOC (marokk. Obligationen- und Vertragsgesetz) verbindlich geregelt. Datenblatt von unseren Juristen anhand der offiziellen Texte 2026 geprüft.
Seul ou à plusieurs, le choix est simple.
Un prix fixe, connu avant de commencer.
Tu démarres avec 700 MAD, tu payes le reste quand ta société existe.
Trois jours ouvrables entre le dépôt et ta société.
Kennenlernen
30 Minuten mit Ihrem Juristen, um Ihr Projekt einzugrenzen und das passende Paket zu wählen.
Tag 1Bescheinigung der Namensreservierung (certificat négatif)
Wir reservieren den Namen Ihrer Gesellschaft beim OMPIC (marokk. Amt für gewerbliches Eigentum und Handelsregister).
Tag 1–2Gesellschaftsvertrag online unterzeichnet
Erstellt von Ihrem Juristen, unterzeichnet mit beglaubigter elektronischer Signatur.
Tag 2Anmeldung RC + ICE
Einreichung der vollständigen Akte: Eintragung und Steuerkennungen.
Tag 3Start
Willkommenspaket und Gesellschaftsdokumente werden online geliefert. Sie können Ihr Programm starten.
+3 Werktage**Typische Bearbeitungszeit nach Einreichung der Unterlagen, hängt vollständig von den Behörden ab.
Alles, was man uns über Immobilienentwicklung fragt.
Darf ich auf Plan verkaufen, bevor ich die Baugenehmigung habe?
Nein. Der Kauf vom Reißbrett (VEFA) darf erst nach Erhalt der Baugenehmigung vertraglich vereinbart werden (DOC [marokk. Obligationen- und Vertragsgesetz], Artikel 618-5), und selbst eine Reservierung vor der Genehmigung ist nichtig (Artikel 618-3 ter). Jede Zahlung, die vor der Unterzeichnung eines Reservierungs- oder Vorvertrags eingezogen wird, ist nichtig (Artikel 618-8). Die Reihenfolge ist zwingend einzuhalten.
Wie werden die Zahlungen meiner Käufer geregelt?
Die Zahlungen sind je nach Baufortschritt gedeckelt (DOC [marokk. Obligationen- und Vertragsgesetz], Artikel 618-6), und der Vorvertrag muss als notarielle Urkunde oder als datumsbeglaubigte Urkunde durch einen gesetzlich befugten Fachmann erstellt werden. Die Nichteinhaltung der VEFA-Regelung wird mit Nichtigkeit geahndet (Artikel 618-2).
Welche Garantien muss ich meinen Käufern bieten?
Eine Fertigstellungsgarantie oder eine Rückerstattungsgarantie (DOC [marokk. Obligationen- und Vertragsgesetz], Artikel 618-9). Bei Lieferverzug kann der Käufer eine Entschädigung von 1% pro Monat des gezahlten Betrags verlangen, gedeckelt auf 10% pro Jahr, nachdem eine Mahnung einen Monat lang ohne Wirkung geblieben ist (Artikel 618-12).
Welche MwSt. gilt für meine Verkäufe?
Die Immobilienentwicklung unterliegt der MwSt. zum Regelsatz von 20 % (CGI (marokkanisches allgemeines Steuergesetzbuch) 2026, Artikel 89-I-4° und 99-A). Ihre Bemessungsgrundlage ist der Veräußerungspreis des Bauwerks abzüglich des aktualisierten Grundstückspreises (Artikel 96-4°), und Grundstücksübertragungen müssen zwingend registriert werden (Artikel 127-I-A-1°).
Betreffen mich die Baustellenversicherungen?
Ja, im Anwendungsbereich des Versicherungsgesetzbuchs: Als Bauherr oder betroffener Beteiligter können die Deckungen Bauleistungsversicherung (TRC) und zehnjährige Haftpflicht (Décennale, RCD) erforderlich sein (Artikel 157-1 und 157-10, Anwendungsbereich präzisiert in den Artikeln 157-18 und 157-19). Wir klären das je nach Ihrer Konstellation vor der ersten Baustelle.
